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Versicherungsverträge bei Immobilien

In Immobilien, News, Verbraucherportal am 10. September 2009 um 08:35

Bei Nachlässigkeit am Haus bleibt der Schadensersatz oft aus
Die Wohngebäudeversicherung kommt im Normalfall für Schäden auf, die durch Brand, Frost, Blitzschlag, Überschwemmung, Hagel und Sturm entstehen können. Doch was passiert bei einem Besitzerwechsel der Immobilie?
Eigner der Immobilie sind dazu verpflichtet ihr Eigentum fortdauernd zu unterhalten. Beim Kauf einer Immobilie sollten die neuen Eigentümer den Wohngebäudeversicherungsvertrag bis ins kleinste Detail studieren. Nicht selten kommt es zu unvorhergesehen Überraschungen bei der Vertragsübernahme.
Die Wohngebäudeversicherung geht bei Verkauf eines Eigentums automatisch auf den neuen Eigentümer über, vorausgesetzt es wird kein neuer Vertrag abgeschlossen. So wird ein kontinuierlicher Versicherungsschutz nur bei Übernahme der Versicherung des Gebäudes übernommen.

Die Versicherung für Wohngebäude sind zumeist Pflichtpolicen für alle Eigentümer, da Banken ohne entsprechende Versicherungen kein Hypothekendarlehen stellen können.

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Oder Lesen Sie mehr zum Thema Versicherung.

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